Abschluss als staatlich geprüfter Techniker
Weiterbildung ist durch die rasche technische und wirtschaftliche Entwicklung zu einer unverzichtbaren Notwendigkeit geworden. In der Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in werden grundlegende naturwissenschaftliche und allgemeinbildende Kenntnisse und darauf aufbauend Inhalte aus Technik und Betriebswirtschaft vermittelt. Durch die Verknüpfung von mitgebrachtem praktischen Wissen und den theoretischen Inhalten der Technikerausbildung legen Sie die Grundlage für Ihre berufliche Zukunft. Die Aufgaben und die Einsatzgebiete des/der vielseitig ausgebildeten Techniker/in erstrecken sich auf alle Funktionsbereiche eines modernen Betriebes. Zusätzlich angebotene Vertiefungen (Konstruktion, Mechatronik oder Produktmanagement) ermöglichen eine Kenntniserweiterung im angestrebten Aufgabenbereich.
Die Gewerbliche Schule Ravensburg bietet zwei Formen der Technikerausbildung an, die unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler Rechnung tragen. In Vollzeitform dauert der Bildungsgang zwei Jahre und ist in vier Semester (Halbjahre) gegliedert. Die Teilzeitform ermöglicht den berufsbegleitenden Schulbesuch und ist auf vier Jahre angelegt.
Aufnahmevoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erüllen:
- Hauptschulabschluss mit Englischkenntnissen
- Abschlussprüfung in einem Metallberuf
- 18 Monate Berufspraxis im Vollzeitbereich bzw. 9 Monate Berufserfahrung im Teilzeitbereich
- Die Fachhochschulreife oder Hochschulreife kann im Umfang bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Anmeldung
Bei der Bewerbung um einen Schulplatz sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Anmeldeformular »»
- tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungswegs
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule
- Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief
- Nachweis der Berufspraxis
Abschluss
Die erfolgreiche Abschlussprüfung berechtigt zur Führung des Titels „Staatlich geprüfter Techniker“. Außerdem wird allen Absolventen die Fachhochschulreife zuerkannt.
Kosten
Nach der Gebührenordnung des Landkreises Ravensburg werden die folgenden Gebühren erhoben: 1520.- € Gebühren in der Vollzeitausbildung (1200.- € in der Teilzeitausbildung) und jeweils ca. 800.- € Lernmittel und 15.- € Prüfungsgebühr für die gesamte Ausbildung.
Förderung
Die Agenturen für Arbeit gewähren in Einzelfällen Zuschüsse nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III). Dies gilt für Umschulungen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation. Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-Bafög“) können Zuschüsse und Kredite entsprechend den individuellen Verhältnissen vergeben werden. Zusätzlich kann ein zinsgünstiges Darlehen mit günstigen Rückzahlungsbedingungen bei der Deutschen Ausgleichsbank beantragt werden.
Kontakt
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(in Bearbeitung)
Anmeldefrist
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