Berufsvorbereitung bei Vollzeitunterricht
Fachrichtungen:
• Druck- und Medientechnik – 1BFD »»
• Elektrotechnik – 1BFE »»
• Farbtechnik – 1BFF »»
• Holztechnik – 1BFZ »»
• Kraftfahrzeugtechnik – 1BFR »»
• Metalltechnik – 1BFM »»
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung an einer einjährigen (gewerblichen) Berufsfachschule vermittelt als Vollzeitschule die in der Grundstufe nach den Ausbildungsordnungen vorgesehenen fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten in einem oder mehreren Ausbildungsberufen des jeweiligen Berufsfeldes
Ausbildungsverlauf
Der Unterricht umfasst 32 Wochenstunden, davon entfallen 4 Wochenstunden auf den allgemeinbildenden Bereich (Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und Religion), 10 Wochenstunden auf die Berufsfachliche Kompetenz („Theorie“) und 18 Wochenstunden auf die Berufspraktische Kompetenz („Praxis- oder Werkstatt-unterricht“). Im Mittelpunkt des Unterrichts steht neben der Vermittlung der Grundlagen das fächerübergreifende Lösen typischer beruflicher Problemstellungen.
Innerhalb der Ausbildung soll ein Praktikum in Handwerks- oder Industriebetrieben absolviert werden, die Einzelheiten dazu werden erst nach Schulbeginn erläutert. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz ist die Schule in begrenztem Umfang behilflich.
Die Schule endet mit einer praktischen Abschlussprüfung.
Je nach Berufsfeld und Ausbildungsberuf wird die absolvierte Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.
Bewerbung / Zulassung
Zugelassen werden SchülerInnen mit mindestens dem Hauptschulabschluss. Ob eine Eignung vorliegt, sollte mit der Berufsberatung abgesprochen sein. Für eine Bewerbung müssen bis zum 8. März die folgenden Unterlagen fristgerecht eingereicht werden:
• Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
• Lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
• Das Halbjahreszeugnis der aktuell besuchten Schule,
• In manchen Berufsfeldern ein Vorvertrag oder eine schriftliche
Ausbildungsplatzzusage
Übersteigt die Zahl der Bewerber / Bewerberinnen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze kommt es zu einem Auswahlverfahren, bei dem die Noten des letzten Zeugnisses entscheidend sind. Ende März kommt es zu einer schriftlichen Information der Schule über Zusage, Absage oder einen Platz auf der Warteliste. Die Bewerber / Bewerberinnen müssen sich dann bis zu einer bestimmten Frist verbindlich erklären, ob sie den freigehaltenen Platz annehmen oder ausschlagen. Sollte bis Ende des Schuljahres keine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der abgebenden Schule vorliegen, verfällt der Anspruch auf den Schulplatz.
Kosten
Der Besuch der Schule ist kostenfrei, es besteht die Möglichkeit zu einem Fahrtkostenzuschuss. Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAFÖG) ist nur in Sonderfällen möglich.
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